Vergütung
Psychotherapie für Erwachsene, Einzeltherapie, Gruppentherapie, Paar- und Familientherapie, Psychologische Beratung, Coaching in München.
Psychotherapie, Praxis, Benninghoff, Psychotherapeut, Psychotherapeutin, München
48
page-template-default,page,page-id-48,bridge-core-3.1.8,qode-page-transition-enabled,ajax_fade,page_not_loaded,,paspartu_enabled,paspartu_on_bottom_fixed,qode-child-theme-ver-1.0.0,qode-theme-ver-30.5,qode-theme-bridge,disabled_footer_bottom,qode_header_in_grid,wpb-js-composer js-comp-ver-7.6,vc_responsive
 

Vergütung der Therapie

Alles zu Kosten und Erstattung

Selbstzahler

Als Selbstzahler können Sie ohne weitere Formalitäten das Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt keine Weitergabe von Patientendaten an die Krankenversicherung. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Privat versichert

Die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse ist in der Regel problemlos möglich. Es gibt wenige Tarife, in denen nur Basisleistungen enthalten sind, die Psychotherapie als Leistung ausgeschlossen haben.

Einige Versicherungen fordern nach den ersten Sitzungen (sog. probatorische Sitzungen) einen Therapieantrag für die Kostenübernahme, was zu möglichen Wartezeiten führen kann. Bei den meisten Versicherungen genügt die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.

Fragen Sie bitte deshalb ihre private Krankenversicherung nach den Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer „ambulanten Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten“.

Beihilfeberechtigt

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) verläuft in aller Regel komplikationsfrei. Hierfür muss aber ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden.

Gesetzlich versichert

  1. Sie nehmen Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf und lassen sich erklären, wie Sie einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können. Fragen Sie, ob Sie eine Notwendigkeitsbescheinigung benötigen und wer diese ausstellen soll. Hilfreich ist hier ein persönlicher Ansprechpartner bei der Versicherung
  2. Rufen Sie in Ihrer Nähe 6 Psychotherapeuten an. Sollten Sie wider Erwarten innerhalb der nächsten 6 Wochen einen Therapieplatz bekommen, nehmen Sie ihn an und vereinbaren Sie einen Termin für eine probatorische Sitzung. Anderenfalls dokumentieren Sie das Telefonat (Name des Therapeuten, Datum und Wartedauer auf einen Therapieplatz) oder lassen sich vom Therapeuten bestätigen, dass Sie aufgrund mangelnder Kapazitäten innerhalb der nächsten 6 Wochen keine Psychotherapie beginnen können
  3. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder Psychiater eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen
  4. Wenn Sie die Liste mit den Namen der 6 erfolglos kontaktierten Psychotherapeuten mit Anrufdatum und Wartezeit aufgeführt haben, stellen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie bei PP Dipl. Psych. J. Benninghoff. In Ihrem Anschreiben teilen Sie bitte mit, dass in absehbarer Zeit in Ihrer Nähe keine Psychotherapie möglich ist, in meiner Praxis eine Behandlung aber sofort beginnen kann. Beantragen Sie in dem Schreiben an die Krankenkasse die Bewilligung außervertraglicher probatorischer Sitzungen und einer Psychotherapie bei PP Dipl. Psych. J. Benninghoff

Laden Sie sich hier den Musterbrief für Ihre Krankenkasse herunter:

Nach den Probesitzungen (probatorischen Sitzungen) sende ich der Krankenkasse einen anonymisierten Bericht mit der Begründung für die Psychotherapie und einen Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt oder Psychiater zu.

Die Behandlung kann beginnen, sobald Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten zusichert.

Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren liefert die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer, die Sie hier herunter laden können.

Berufs- genossenschaften

Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn es sich um eine Problematik handelt, die am Arbeitsplatz zustande gekommen ist, wie z.B. eine Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall.

Paartherapie und Beratung

Bitte beachten Sie, dass die Kosten sowohl für eine Paartherapie als auch für psychologische Beratung nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die Dauer und Vergütung einer Sitzung werden individuell vereinbart.

Coaching

Die Dauer und Vergütung eines Coachings werden individuell vereinbart.