Als Selbstzahler können Sie ohne weitere Formalitäten das Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt keine Weitergabe von Patientendaten an die Krankenversicherung. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kostenübernahme durch die private Krankenkasse ist in der Regel problemlos möglich. Es gibt wenige Tarife, in denen nur Basisleistungen enthalten sind, die Psychotherapie als Leistung ausgeschlossen haben.
Einige Versicherungen fordern nach den ersten Sitzungen (sog. probatorische Sitzungen) einen Therapieantrag für die Kostenübernahme, was zu möglichen Wartezeiten führen kann. Bei den meisten Versicherungen genügt die Rechnungsstellung durch den behandelnden Psychotherapeuten.
Fragen Sie bitte deshalb ihre private Krankenversicherung nach den Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer „ambulanten Verhaltenstherapie durch einen Psychologischen Psychotherapeuten“.
Die Kostenübernahme durch die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) verläuft in aller Regel komplikationsfrei. Hierfür muss aber ein ausführlicher Antrag durch den Psychotherapeuten gestellt werden.
Nach den Probesitzungen (probatorischen Sitzungen) sende ich der Krankenkasse einen anonymisierten Bericht mit der Begründung für die Psychotherapie und einen Konsiliarbericht von Ihrem Hausarzt oder Psychiater zu.
Die Behandlung kann beginnen, sobald Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten zusichert.
Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren liefert die Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer, die Sie hier herunter laden können.
Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn es sich um eine Problematik handelt, die am Arbeitsplatz zustande gekommen ist, wie z.B. eine Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten sowohl für eine Paartherapie als auch für psychologische Beratung nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die Dauer und Vergütung einer Sitzung werden individuell vereinbart.
Die Dauer und Vergütung eines Coachings werden individuell vereinbart.